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Antwort: Bt_go
 
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Cammy sagt
Avatar  Cammy

Ständerhaltung ist absolut tierschutzwidrig und inzwischen in den Bundesländern Baden Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen verboten.

erstellt 16.05.2008 19:59

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1. Offenstallhaltung

In der Offenstallhaltung steht hat das Pferd neben einer Box auch die Möglichkeit, einen die Box angrenzenden Außenbereich zu nutzen. Dieser Offenbereich ist durch eine offenstehende Tür mit der Box verbunden.

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2. Boxenhaltung

Die meisten Pferde stehen heute in Boxenhaltung in einem Stall. Die Boxengröße sollte dabei mindestens 3 mal 3 Meter betragen, in denen das Pferd nicht angebunden stehen und sich bewegen kann. Zur Bestimmung der Mindestgröße gilt als Faustregel: “doppelte Widerristhöhe zum Quadrat”

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